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Altbausanierung und Denkmalschutz

Die Dachsanierung von Altbauten oder denkmalgeschützten Gebäuden, das „Bauen im Bestand“, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die Erfahrung und Fachwissen voraussetzt. Bereits heute fließen in Deutschland mehr als die Hälfte aller Bauinvestitionen in bestehende Gebäude - Tendenz steigend. Gerade unsere oberfränkischen Städte und Dörfer verfügen über eine Vielzahl historischer Gebäude.


Jahrzehntelange gewachsene Erfahrung


Weigel-Schrüffer verfügt, auch aufgrund ihrer 100-jährigen Firmengeschichte, über gewachsene Erfahrungen beim Renovieren, Modernisieren und energetisch Sanieren von Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden.

Energetische Dachsanierung: Die Dämmung

Durch das Aufbringen einer Wärmedämmung kann im Durchschnitt eine Energieersparnis von bis zu 50 Prozent erreicht werden. Aus bauphysikalischer Sicht gilt die Aufsparrendämmung als die effektivste Dämmmethode: Wärmebrücken werden vermieden, der Wohnraum bleibt unberührt und sie schützt gleichermaßen vor sommerlicher Schwüle wie vor Frost im Winter. Ebenso wird der Schallschutz verbessert.

Die Zwischensparrendämmung wird bei der energetischen Dachsanierung am häufigsten eingesetzt. Das hat zwei Gründe: Sie ist gegenüber der Aufsparrendämmung günstiger und kann schneller angebracht werden, hat allerdings deutliche Nachteile in Bezug auf die Effizienz.

Als Material für die Dämmplatten haben sich PU-Hartschaumplatten (Bild), Mineralwollplatten und Holzfaserplatten bewährt. Die Anbringung setzt ein hohes Maß an Fachwissen voraus. Wir nehmen uns daher die Zeit und prüfen, welche Dämmmethode für den jeweiligen Altbau die besten Ergebnisse verspricht. Hier können Sie auf unsere Erfahrung vertrauen!

Besondere Regelungen bei Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden


Bei Altbauten und denkmalgeschützten Häusern gelten besondere Regelungen und Gesetze, welche bei der energetischen Sanierung beachtet werden müssen. Diese sind in der Energieeinsparverordnung, kurz EnEv (http://www.enev-online.de/) in der Fassung vom 1. Mai 2014 geregelt. Wir beraten Sie gerne!